Die Anzahl der Fragen muss je Beweber*in, nicht je Listenplatz vorgegeben sein, damit die Wahlversammlung die Möglichkeit hat, ausreichend Nachfragen zu stellen und die Bewerber*innen entsprechend die Möglichkeit haben, sich zu präsentieren. Außerdem sollte geregelt sein, wie bei "mehr Fragesteller*innen als Fragen" vorgegangen wird.
Kapitel: | Verfahren zur Aufstellung der Liste der Bewerber*innen zur Wahl des TRIERER Stadtrats am 9. Juni 2024. |
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Antragsteller*in: | Tobias Törber (KV Trier) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 15.11.2023, 22:24 |
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Wolf Buchmann: