Die geänderte Fassung entspricht dem hier ab Seite 24 nachzulesenden Frauenstatut unseres Bundesverbandes in dem auch klar geregelt ist, wie kommunale Listen unserer Partei aufzustellen sind.
Mir ist bewusst, dass diese harte Formulierung die Gefahr birgt, dass die Listenaufstellung im schlimmsten Fall scheitert, beziehungsweise vertagt werden muss. Dennoch bin ich der Ansicht, dass eine weitere Formulierung gegen grüne Grundwerte verstößt.
Kommentare
Tobias Törber:
Zeilen 12, 20, 100-121 enthält hierzu interessante Hinweise. Dürfen unsere Jurist*innen genauer auslegen, für mich Laien klingt es danach, dass eine relativ harte Formulierung möglich, aber ein Wahlvorschlag bzw. Kandidatur von Männern auf ungeraden Platzen weiterhin möglich sein muss.
Anja Reinermann-Matatko:
Wolf Buchmann:
In der Sache sind wir uns alle einig, dass wir die Quotierung exakt so wie bisher durchführen wollen.
Vorstand und Johannes haben sich deshalb darauf verständigt, die Passage zu streichen, damit erledigt sich der Antrag von Johannes. Das Frauenstatut findet entsprechende Anwendung. Wie in der Vergangenheit auch werden wir theoretisch keine männliche Kandidatur verhindern, es wird aber auch freiwillig wie sonst auch keiner kandidieren. Falls doch, wird er nicht gewählt. Wir machen es also dieses Mals genauso wie immer. Die Formulierung im Wahlverfahren diente der Dokumentation des auf jeden Fall rechtmäßigen Wahlverfahrens, es ist aber nicht zwingend erforderlich, weshalb die Streichung in Ordnung ist.
Anja Reinermann-Matatko:
N. Rehländer: