Begründung (von Richard) für die Streichung: Über 90% der kleineren und mittleren Geschäfte in der Innenstadt erhalten ihre Lieferungen über Paketdienste. Größere Geschäfte bekommen ihre Lieferung aus Zentrallagern über Speditionen. Diese Ware auf den letzten Meter vor der Stadt noch einmal umzulagern, verzögert Lieferwege und verteuert die Lieferkosten erheblich. Nichtzuletzt muß ja der Bau der Umlagestationen und das dort beschäftigte Personal zusätzlich zu den Frachtkosten bezahlt werden. Damit entsteht auch für den stationären Einzelhandel ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber dem online Handel. Außerdem wird z.Z. der Wagenpark von Lieferdiensten auf E-Mobilität umgestellt.
Anders sieht es bei der Auslieferung von Geschäften an Endkunden im Stadtgebiet aus. Hier könnte sich das E-Lastenrad als wirkliche Alternative anbieten. Nichtzuletzt wäre es für Einzelhändler ein umweltfreundliches Serviceangebot.
Kapitel: | Mobilität, Stadtplanung & Wohnen |
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Antragsteller*in: | Richard Leuckefeld (KV Trier) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.11.2023, 19:04 |
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N. Rehländer: